Wohn-Riestern?
Juni 6, 2019 4:41Der klassische Geld-Riester mit Fonds oder Banksparplänen soll im Alter einen monatlichen Zugewinn zur gesetzlichen Rente bringen. Der Wohn-Riester hingegen soll es ermöglichen, schuldenfrei in diese Lebensphase zu kommen. Der Staat hilft, also dabei, den Kredit für ein Haus oder eine Wohnung abzubezahlen. Statt einer zusätzlichen monatlichen Rente gilt die eigene Immobilie und damit mietfreies Wohnen als Sicherheit für das Alter. Dabei unterstützt der Staat neben dem Bau oder Kauf eines Hauses auch Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.
Die Förderung besteht aus zwei Komponenten, die Immobilieneigentümer einzeln oder zusammen nutzen können:
Kapitalentnahme. Wer schon einen Riester-Vertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen hat, kann das angesparte Guthaben als Eigenkapital für den Bau oder Kauf verwenden – egal, ob es sich um eine Rentenversicherung, einen Bausparvertrag oder einen Bank- oder Fondssparplan handelt. Wohnt der Riester-Sparer schon in der eigenen Immobilie, kann er das Geld für den altersgerechten Umbau oder die Tilgung eines laufenden Darlehens nutzen.
Riester-Darlehen. Nehmen Immobilienkäufer ein zertifiziertes Riester-Darlehen für ihre Finanzierung auf, erhalten sie für dessen Tilgung Zulagen wie für einen klassischen Riester-Sparvertrag. Das sind pro Jahr bis zu 175 Euro Grundzulage plus 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind (185 Euro für vorher geborene Kinder). Dazu kommen eventuell Steuervorteile, weil das Finanzamt eine Tilgung bis zu 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben anerkennt.
Grundsätzlich kann jeder die Grundzulage des Staates erhalten. Hinzu kommen steuerliche Vorteile. Um die volle Förderung zu bekommen, müssen die Sparer jährlich vier Prozent ihres Bruttoeinkommens auf ihr Riester-Konto einzahlen. Mit diesem Konto kann sowohl für das Eigenheim gespart als auch die Tilgung eines Darlehens oder der Anschlussfinanzierung gestemmt werden. In beiden Phasen beträgt die maximal geförderte Einzahlung 2100 Euro jährlich.
Um das Geld aus der Altersvorsorge zu entnehmen und für die Finanzierung einer Immobilie zu verwenden, müssen Sparer einen Antrag bei der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) stellen, die zur Deutschen Rentenversicherung Bund gehört.
Der Antrag mit dem Wunsch welche Höhe entnommen und für welchen Zweck dies erfolgen soll ist schriftlich in formloser Weise zu stellen. Aufpassen: In dem Schreiben sollten Anleger stets von Beginn an klarstellen, dass sie ihr Geld für eine Immobilie brauchen. Passiert dies nicht bei der ersten Antragstellung können Steuervorteile und Riester-Zulagen verloren gehen. Nach Vorliegen des Antrages beim ZfA wird die Behörde weitere notwendige Unterlagen vom Antragsteller anfordern. Das kann ein Vorvertrag über den Kauf oder ein Kostenvoranschlag eines Architekten sein. Entnommen werden kann das Geld sowohl für den Bau als auch für den Kauf einer Immobilie. Ganz gleich, ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt: Wichtig ist, dass die Immobilie selbst genutzt wird.
Beim Riestern dürfen Sparer mit dem Geld auch einen Genossenschaftsanteil an einer Immobilie erwerben oder einen barrierefreien Umbau finanzieren. Dazu können sie entweder das gesamte Guthaben aus dem Riester-Vertrag entnehmen oder einen Teil.
Wegen eventuell anfallenden Kosten / Bearbeitungsgebühren sollte vor einer Entnahme immer eine wirtschaftliche Prüfung durchgeführt werden.
Bei Abschluss einer klassische Rentenversicherung werden z.B. zu Beginn der Ansparphase die Abschlusskosten bezahlt und das Geld wäre dann verloren. Bei Bank- und Fondssparplänen rechnet sich eine Entnahme eher. Bei der wirtschaftlichen Prüfung sollten Anleger ebenfalls beachten, dass das Geld, das sie für die Immobilie entnehmen, auf einem sogenannten Wohnförderkonto angerechnet wird und bei Rentenbeginn so versteuert werden muss, als ob es als Rente gezahlt wird, in der Regel jedoch mit deutlich niedrigeren Steuersätzen. Der Staat rechnet also hoch, was der Rentner theoretisch mit seinem angesparten Kapital an Rente bekommen hätte, wenn dieses Geld nicht für eine Immobilie investiert worden wäre. So soll verhindert werden, dass Menschen, die ihr Geld entnehmen, besser gestellt sind als normale Riester-Sparer – die ebenfalls je nach Rentenhöhe Steuern zahlen müssen.
Grundsätzlich gilt, dass nur selbstgenutzter Wohnraum gefördert wird. Möglich sind auch Riester-Förderungen für private Pflegezusatzversicherungen. Dabei erwirbt man kein Eigentum oder Dauerwohnrecht sondern finanziert aus dem angesparten Vertrag die laufende Pflege. Auch die Sicherung eines Dauerwohnrechtes, beispielsweise in einer Seniorenresidenz oder der Kauf einer seniorengerechten Eigentumswohnung ist möglich.
So kann der Kauf einer Seniorenwohnung die später selbst genutzt werden soll, jetzt erfolgen und durch das Wohn-Riestern finanziell gefördert werden. Spätestens mit 68 Jahren muss das Wohnförderkonto aufgelöst werden. Es spricht jedoch nichts dagegen z.B. mit 56 Jahren noch einen Vertrag abzuschließen und die Förderung zu nutzen. Besser spät als gar nicht. Zur Berechnung der individuellen wirtschaftlichen Vorteile sowie der notwendigen Vorgehensweise ist eine fachliche Beratung auf jeden Fall zu empfehlen.