Weihnachtsbeleuchtung?

Dezember 6, 2016 4:55

Blinkende Adventskränze in den Fenstern, LED-Lichtschläuche rund um das Haus und dann noch eine beleuchtete Figurenwelt im Garten. Die Zeiten, als es in Gärten und auf Balkonen  vereinzelt beleuchtete Tannenbäume gab sind längst vorbei. Die Menschen bringen mit immer neuen Ideen Licht in die dunkle Jahreszeit.

Was ist, wenn sich der Nachbar von dem Lichterglanz gestört fühlt? Grundsätzlich gilt, dass es sich beim Schmücken von Fenstern und Balkonen mit elektrischer Beleuchtung um eine weitverbreitete Sitte handelt, die nicht generell als Pflichtverletzung angesehen werden kann.

Abweichend stellt sich die Situation dar, wenn die Weihnachtsbeleuchtung aufgrund ihrer Intensität eine ernsthafte Beeinträchtigung für die Nachbarn darstellt, z.B. weil sie so hell leuchtet, dass der Schlaf gestört wird. Dann sollte der Betreiber der Beleuchtung, wenn er nicht selber auf die Idee kommt, gebeten werden die Lichter z.B. um 22 Uhr aus zu schalten.

Wer selbst leuchtende Weihnachtsdekorationen betreibt, sollte mit dieser ebenfalls rücksichtsvoll vorgehen. Im Zweifel hilft es immer das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen denn so können Unstimmigkeiten am einfachsten vermieden werden.