Wasserschaden?

Dezember 6, 2013 7:25

Nicht immer sind die Ursachen für einen Wasserschaden so offensichtlich wie bei einer übergelaufenen Badewanne oder einer ausgelaufenen Waschmaschine. Je länger jedoch ein Wasserschaden unentdeckt bleibt, desto größer wird der Schaden an Mauerwerk und Hausrat. Darum ist es ratsam auf alle Signale zu achten, die auf einen Wasserschaden hindeuten: Neben feuchten Flecken an Decke, Wand und Boden gehört z.B. auch eine unnatürliche „Raumschwüle“ dazu.

Wenn der Schaden entdeckt wurde, ist schnelles Handeln notwendig. Der Wasserhaupthahn sollte sofort abgedreht werden. Wer in einem Haus mit mehreren Mietparteien wohnt, braucht dazu vielleicht die Hilfe des Eigentümers oder der Hausverwaltung und sollte die Nachbarn über die unterbrochene Wasserversorgung informieren. Wenn Stromleitungen durch den betroffenen Bereich führen, sind entsprechende Sicherungen herauszunehmen.
Möbel und Einrichtungsgegenstände im Umfeld sollten weggeräumt und alle entstandenen Schäden mit Fotos dokumentiert werden. Wenn vorhanden,  sollten Sie schnellstmöglich ihre Gebäude- und /oder Hausratversicherung in Kenntnis setzen.

Die Beseitigung, vor allem größerer Schäden, ist meist langwierig. Bereits das Orten der Schadstelle z.B. bei einem Rohrbruch gestaltet sich häufig recht kompliziert, ganz zu schweigen von der Reparatur, die immer durch einen Fachmann erfolgen sollte. Der Fachmann sollte auch darüber entscheiden, ob die zurückgebliebene Feuchtigkeit in Wand und Boden von selbst trocknet oder ob dazu der Einsatz eines Trocknungsgerätes notwendig ist.

Vor Beginn der Sanierungsarbeiten, sollte unbedingt die Zuständigkeit der eventuell für die Erstattung von Schäden zuständigen Versicherungen geklärt werden!

Bei einem Wasserschaden greifen nämlich verschiedene Versicherungen: Sämtliche Kosten zur Wiederinstandsetzung des Gebäudes werden von der Gebäudeversicherung des Eigentümers übernommen.

Sollte der Schaden nicht durch einen Rohrbruch, sondern durch die ausgelaufene Waschmaschine eines Mieters verursacht werden, kommt dessen private Haftpflichtversicherung ins Spiel. Sie muss Regressforderungen der Gebäudeversicherung erfüllen und für Schäden am Hausrat betroffener Nachbarn aufkommen.
Im Falle beschädigter Einrichtung sollte jedoch immer zuerst geprüft werden, ob nicht die Hausratsversicherung einspringen kann. Sie kann nämlich den Neuwert der geschädigten Gegenstände ersetzen, eine Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert.

Wie für jeden Versicherungsfall, ist es ratsam die Kaufbelege nicht nur von hochpreisigen Gegenständen aufzubewahren, da diese als Wertnachweis gegenüber der Versicherung zum Einsatz kommen können.

Mieter sollten sich außerdem rechtlich beraten lassen, ob sie eine Mietminderung geltend machen können. Je nach Ursachenlage erstattet die entsprechende Versicherung dann auch dem Vermieter den entstandenen Mietverlust.