Was können Vermieter von der Steuer absetzen?
Dezember 6, 2014 6:50
Vermieter müssen ihre Mieteinnahmen versteuern und haben etliche Ausgaben um ihre Immobilien in Schuss zu halten – von Wartungs- bis hin zu Renovierungskosten. Im Gegenzug können Vermieter allerdings etliche Ausgaben von der Steuer absetzen und so einiges von dem, was sie für ihre Immobilie ausgegeben haben, wieder hereinholen. Dazu müssen Vermieter, wenn sie ihre Steuererklärung machen, die Anlage für „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ ausfüllen und jede Angabe mit einer Quittung belegen.
- Anzeigen
Um einfach und schnell Mieter für die Wohnung zu finden, müssen Vermieter in jedem Fall Annoncen schalten. Die Kosten für die Anzeigen können Vermieter in der Steuererklärung angeben. - Maklergebühren
Beauftragt ein Vermieter einen Makler, um die Immobilie zu vermitteln und übernimmt der Vermieter selbst die Maklergebühren, kann er diese von der Steuer absetzen. - Zinsen
Oft kommt es vor, dass sich Vermieter ihre Immobilie über ein Hypothekendarlehen finanziert haben. Sie müssen nun monatlich den Kredit und die anfallenden Zinsen an die Bank zurückzahlen. Diese Zinsen können Vermieter in der Steuererklärung angeben. - Brutto-Gesamtpreis der Immobilie
Vermieter können für eine Immobilie, die bis einschließlich 31. Dezember 1924 errichtet worden ist, jedes Jahr 2,5 Prozent vom Brutto-Gesamtpreis des Hauses oder der Wohnung von der Steuer absetzen. Das geht so lange, bis der Preis erreicht worden ist, den die Immobilie beim Kauf oder beim Bau gekostet hat. Für Immobilien, die nach 1924 gebaut worden sind, können zwei Prozent im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. - Grundsteuer
Wer eine Immobilie besitzt, muss jedes Jahr Grundsteuer an den Staat zahlen. Wie hoch diese ausfällt, legt die zuständige Gemeinde fest. Vermieter können diese Grundsteuer in voller Höhe in der Steuererklärung geltend machen. - Kontoführungsgebühren
Ausgaben und Einnahmen für eine Immobilie laufen häufig über ein speziell dafür eingerichtetes Konto. Die Kontoführungsgebühren können Vermieter von der Steuer absetzen.
- Möbel
Wer eine möblierte Wohnung vermietet, kann die Kosten für die Möbel von der Steuer absetzen. Dabei gilt allerdings folgendes: Gegenstände, die für die vermietete Wohnung gekauft werden, und weniger als 410 Euro kosten, können noch im gleichen Jahr komplett von der Steuer abgesetzt werden. Gegenstände, deren Wert diesen Betrag übersteigen, müssen über mehrere Jahre hinweg abgesetzt werden. Tabellen, die darüber informieren, welche Gegenstände wie lange abgesetzt werden müssen, gibt es beim Bundesfinanzministerium. Kauft ein Eigentümer beispielsweise für seine Mietwohnung eine hochwertige Einbauküche, die über zehn Jahre abgeschrieben werden muss, muss er folgendermaßen vorgehen: Der Gesamtpreis der Küche wird durch zehn geteilt. Die Summe, die dabei herauskommt, darf nun zehn Jahre lang jedes Mal bei der Steuererklärung angegeben werden. - Reparaturen und Renovierung
Hat in einer Mietwohnung die Heizung ein Leck oder lässt sich die Haustür nicht mehr richtig schließen, muss in den meisten Fällen der Vermieter für die Reparaturkosten aufkommen. Handwerkerkosten können aber komplett von der Steuer abgesetzt werden. Das gleiche gilt, wenn der Vermieter die Wohnung renovieren muss. - Nebenkosten
Normalerweise müssen Mieter die anfallenden Hausnebenkosten – wie Müllabfuhr, Versicherungen, Wasserverbrauch in Gemeinschaftsräumen oder Hausmeisterdienste – selbst zahlen. Vermieter müssen diese Nebenkosten, die sie vom Mieter bekommen, zwar auch als Einkünfte in der Steuererklärung angeben, können diese danach aber auch noch als Werbungskosten absetzen. - Fahrtkosten
Fahrten, die Vermieter im Zusammenhang mit ihrer vermieteten Wohnung machen, können Vermieter als Reisekosten von der Steuer absetzen. Allerdings berücksichtigt das Finanzamt meist nur Fahrten zum Mietobjekt oder zu Eigentümerversammlungen. - Bürokosten
Vermieter, die sich komplett selbst um die Vermarktung, Vermietung oder Verwaltung ihrer Immobilie kümmern, können Bürokosten geltend machen. Dazu zählen beispielweise Kosten für Telefon oder Schreibbedarf.
- Kosten für Anwalt und Steuerberater
Benötigt ein Vermieter im Zusammenhang mit seiner Mietwohnung einen Anwalt, weil er beispielsweise Ärger mit seinem Mieter hat, kann er auch diese Kosten von der Steuer absetzen. Ebenso wie Steuerberaterkosten. - Mitgliedsbeiträge für Verbände
Die Beitragskosten für Vermieterverbände können Vermieter ebenso in der Steuererklärung angeben. - Wohnungsleerstand
Steht eine Mietwohnung einmal längere Zeit leer können Vermieter die anfallenden Kosten für Gebäudeversicherung oder Grundsteuer trotzdem von der Steuer absetzen. Allerdings muss der Vermieter in diesem Fall auch glaubhaft beweisen können, dass er ernsthaft nach einem Mieter sucht.