Trennungsimmobilie?
Mai 21, 2021 10:14Das eigene Zuhause ist eine sehr hohe und meist sehr emotionale Wertanlage.
Der Umzug in die eigene Immobilie ist für viele Menschen ein Ziel, auf dass sie lange hinarbeiten. Unabhängigkeit, Behaglichkeit, finanzielle Sicherheit im Alter sind die Träume, die verwirklicht werden. Und natürlich ist Familienglück ein weiteres Ziel, das allerdings nicht immer so anhält wie geplant.
Was ist, wenn die Lebensgemeinschaft, mit der das neue Zuhause realisiert wurde, sich nicht so entwickelt wie erwartet? Im Jahr 2020 wurden laut Statistischem Bundesamt 373.300 Ehen geschlossen und 149.010 Ehen geschieden. Die Ehedauer bis zur Scheidung betrug im Durchschnitt 14,8 Jahre. Grundsätzlich gibt es also für jede Partnerschaft ein Trennungsrisiko, unabhängig ob mit oder ohne Trauschein. Welche Konsequenzen hat eine Trennung für das Wohneigentum? Wer kalkuliert auch schon beim Immobilienkauf oder Hausbau das Ende seiner Beziehung. Grundsätzlich gilt: Ein Ehe- oder Partnervertrag bietet in diesem Fall klare Vorteile. Denn in ihm lassen sich alle Eventualitäten regeln. Im Übrigen gilt, dass bei einer Scheidung sowohl Vermögen als auch Schulden nach dem Prinzip des Zugewinnausgleichs zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Dies geschieht übrigens unabhängig davon, ob einer der Partner mehr investiert hat als der andere.
Häufig sind Immobilienfinanzierungen von Paaren oder Familien knapp kalkuliert. Nicht selten ist der Verdienst von beiden Partnern eingerechnet, um die Kredite bedienen zu können. Wer haftet für den Kredit und wem steht das Vermögen aus der Immobilie zu? Wenn es dann zu einer Trennung kommt, ist zu entscheiden, was mit dem Wohneigentum passiert. Wer darf darin wohnen bleiben, wer muss ausziehen? Kann sich eine Partei die monatlichen Kosten leisten?
Für den Immobilienkredit haftet immer der, der den Vertrag mit dem Finanzierungspartner unterschrieben hat, also meistens beide Parteien, da zur Absicherung fast immer beide Schuldner in die Pflicht genommen werden. Ratsam ist es vor allem bei unverheirateten Paaren, alle Belege und Finanzierungsunterlagen aufzubewahren für den Fall, dass diese als Nachweis für ein „Auseinanderrechnen“ später mal benötigt werden.
Und was passiert mit dem bisher gemeinsam genutzten Wohneigentum? Da gibt es drei Optionen: 1. Eine Partei nutzt es weiter und zahlt die andere aus. 2. Verkaufen und den Gewinn oder den Verlust aufteilen oder 3. Vermieten und den Ertrag aufteilen. Option 3 sorgt aber immer weiter für Berührungspunkte und will gut überlegt sein. Wenn die wirtschaftliche Lage der sich trennenden Partnerschaft einen Verkauf notwendig macht, sollte der Verkaufsstart zeitnah angeschoben werden. Der Schritt, sich von dem Zuhause, für das man möglicherweise lange gearbeitet hat, zu trennen, ist selten einfach. Jedoch macht es keinen Sinn, die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen und auf ein Wunder zu hoffen. Je größer das Zeitfenster für die Abwicklung des notwendigen Verkaufes ist, desto größer sind die Chancen einen marktgerechten Verkaufspreis zu erzielen. Wer zu lange wartet, einen Rosenkrieg ausbrechen lässt, der womöglich zu einer Zwangsversteigerung führt, der wird in der Regel Geld verlieren!
Die Trennung einer Partnerschaft durchzuführen ist für alle Beteiligte sehr anstrengend und eine große gefühlsmäßige Herausforderung. Es ist viel zu bedenken und zu regeln. Häufig fehlen in dieser Situation die Kraft, die Zeit und der klare Kopf, sich auch noch um den Immobilienverkauf zu kümmern. Darum macht es sich bei der Vermarktung von Trennungsimmobilien bezahlt, einen erfahrenen Immobilienmakler mit dem Verkauf zu beauftragen. Er wird den Marktwert ermitteln und sich mit einem „Rundumsorglospaket“ um einen schnellen, diskreten Verkauf zum bestmöglichen Kaufpreis kümmern.
Wenn die Verkäufer es dann noch schaffen, sich den Verkaufsgrund oder z. B. Zeitdruck bei Besichtigungen und in Verkaufsverhandlungen nicht anmerken zu lassen, indem sie für eine möglichst harmonische Stimmung sorgen, dann kann die Trennungssituation nicht ausgenutzt werden. Wenn der Haussegen zu schief hängt, kann es helfen, den Makler allein besichtigen zu lassen oder zu organisieren, dass nur einer der Eigentümer anwesend ist. Das Ziel von beiden Parteien sollte dasselbe sein: Einen wirtschaftlichen Schaden, der beide treffen würde, zu vermeiden und einen möglichst fairen Kaufpreis zu erzielen. Und genau dies ist natürlich auch das Ziel des beauftragten Immobilienmaklers, der bei der Vermarktung von Trennungsimmobilien nicht nur einen Käufer vermittelt, sondern häufig auch als Vermittler zwischen den Verkäuferparteien erfolgreich und ausgleichend tätig ist.
Ihr Jörg J. Schröder