Solarstromeinspeisung löst Gewerbesteuer aus!
Dezember 6, 2012 7:37Eine Kapitalgesellschaft, die auf dem Dach ihres Gebäudes eine Fotovoltaikanlage betreibt und deren Strom gegen Entgelt in das öffentliche Stromnetz einspeist, muss Gewerbesteuer für ihre gesamten Mieteinkünfte zahlen. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am 13. Dezember 2011 entschieden (Az. 6 K 6181/08). Vom Immobilienverband IVD wird das Urteil kritisiert.
Die steuerliche Begünstigung für Kapitalgesellschaften, die nur Grundbesitz nutzen und verwalten, entfällt, wenn sie daneben weiteren gewerblichen Tätigkeiten nachgehen, die nicht zwingend mit der Nutzung oder Verwaltung zusammenhängen. Dazu zählt das Finanzgericht auch die entgeltliche Einspeisung von Solarstrom.
Während es die Richter für unerheblich hielten, dass es im verhandelten Fall nur einen Abnehmer für den Strom gab und die Einnahmen des Unternehmens nur zu 5% aus der Einspeisung stammten, ließen sie die Frage offen, wie zu entscheiden wäre, wenn der Strom nur für den eigenen Grundbesitz genutzt wird.
Der IVD sieht das Urteil als "Behinderung der Energiewende". Viele Immobilieneigentümer sind dadurch gezwungen, Ausweichgestaltungen zu wählen und die Dächer ihrer Häuser an andere Gesellschaften zu vermieten", sagt Hans-Joachim Beck, Leiter der IVD-Steuerabteilung, und fordert vom Gesetzgeber, den Katalog der keine Gewerbesteuerpflicht auslösenden Nebentätigkeiten auf den Betrieb von Fotovoltaikanlagen zu erweitern.