Richtfest?

Februar 15, 2021 10:54

Wenn der Rohbau eines Gebäudes steht und der Dachstuhl aufgerichtet wurde, wird das Richtfest gefeiert. Dieses Fest hat eine lange Tradition. Es gibt Nachweise, die belegen, dass es bereits im 14. Jahrhundert gefeiert wurde. Einwanderer aus Europa haben diesen Brauch auch in Amerika eingeführt, wo diese Zeremonie ebenfalls noch ausgeübt wird.

„Bauheben, Weihefest, Hebefest, Hebfeier, Hebauf, Hebweih, Hebmahl, Firstbier, Aufschlagfest oder Hiebschmaus; in Österreich Gleichenfeier, Firstfeier/-fest oder Dachgleiche.“ (Quelle Wikipedia). Es gibt viele Begriffe für dieses besondere Ereignis auf der Baustelle. In seiner jahrhundertelangen Tradition wurden für das Richtfest zahlreiche Sitten etabliert, die auch heute noch Anwendung finden. Dazu zählt unter anderem das Befestigen der Richtkrone am Firstbalken. Diese wird vom Bauherrn besorgt und kann alternativ auch selbst gebunden werden. Alternativ wird statt der Richtkrone auch eine kleine Tanne oder Fichte als Richtbaum verwendet, die dann mit bunten Bändern verziert am Gebäude befestigt oder vom Kran gehoben wird.

Ein weiterer sehr bedeutender Brauch ist der Richtspruch des Zimmermanns. Er soll das Haus weihen, vor Schäden schützen und den späteren Bewohnern Glück und Segen bringen. Bei dieser Zeremonie wird den Handwerkern dem Architekten und auch dem Bauherren gedankt.
Während der Zimmermann seine Ansprache hält, trinkt er auf das Wohl des Bauherren und wirft das leere Glas anschließend vom Dach oder zerschlägt eine gefüllte Flasche. Somit ist das Richtfest nicht nur ein Fest zum Dank an alle am Bau beteiligten Gewerke, sondern gleichzeitig eine Art „Taufe“ für das Haus. Für die Zimmerleute ist dieses traditionelle Ritual weiterhin ein Ausdruck der Freude an ihrem Handwerk und ihrer Tradition.
Im Anschluss an den Richtspruch wird gemeinsam auf der Baustelle gefeiert! Dazu werden dann auch Bekannte, Freunde und Verwandte des Bauherrn eingeladen. Zur Festigung einer guten Nachbarschaft ist es eine gute Idee die neuen Nachbarn einzuladen.

Ihr Jörg J. Schröder