Mietvertrag richtig gelesen?

Dezember 6, 2014 6:40

Einbruch?  

Laut polizeilicher Kriminalstatistik 2013 wird besonders häufig in der dunklen und kalten Jahreszeit von November bis April eingebrochen. Dabei spielt nicht nur das schützende Dämmerlicht eine Rolle, sondern auch die Tatsache, dass Einbrecher insbesondere nach Weihnachten auf fette Beute spekulieren.

Auf gekippte Fenster wie in den Sommermonaten können sie sich dann zwar nicht mehr verlassen, aber auf eine Gewohnheit, die ganzjährig gilt: In Deutschland geht man gerne nach getaner Arbeit freitags nachmittags, oder am arbeitsfreien Samstag einkaufen. Genug Zeit für den Bruch. Denn der dauert laut Polizei selten mehr als ein paar Minuten. Eine Faustregel besagt: "1 Minute zum Einsteigen, 5 Minuten zum Stehlen." Alles darüber hinaus ist für die Täter oft zu riskant.

Wenn der Zutritt nicht innerhalb der ersten Minute gelingt, geben viele Täter auf und wenden sich einem anderen Objekt zu. Darum ist es sinnvoller über die Einbruchsprävention nachzudenken, als kreative Verstecke für die  Wertgegenstände zu finden. Ist der Täter erst einmal im Haus, wird er versuchen, so schnell wie möglich Beute zu machen. Durchwühlte Unterwäsche (ein gerne gewähltes, aber mittlerweile bekanntes "Versteck" für Schmuck und Bargeld) ist dabei oft das kleinere Problem. Richtig unangenehm wird es, wenn Einbrecher den Wohnraum beschädigen. Oft ist Wut über ausbleibende oder geringe Beute ein Motiv für aufgedrehte Wasserhähne oder mutwillig zerstörtes Mobiliar. Deshalb gilt es, den Einbrecher möglichst schon am Betreten der Wohnung zu hindern.
Insbesondere Fenster und Balkon- bzw. Terrassentüren sollten gut gegen Aufhebeln ausgerüstet sein. Dafür gibt es mechanische Sicherungseinrichtungen, die unsichtbar (z.B. durch eine Aufrüstung der Fenstergetriebe) oder für eine zusätzliche Abschreckung sichtbar (z.B. durch Anbringen einer abschließbaren Sicherheitsstange) eingebaut werden.

Gitter für die Terrassentüren werden gerne empfohlen, wobei der Sicherheit Vorzug vor der Schönheit gewährt werden sollte. Ziergitter ohne Durchsägeschutz oder mit eher als symbolisch zu verstehenden Schließanlagen bieten keinen Schutz und sind von erfahrenen Tätern auch aus Entfernung zu erkennen.

Was viele nicht wissen: Wer seine Wohnung aufrüsten möchte, wird von den Landeskriminalämtern in der Regel kostenfrei vor Ort beraten und unterstützt. Die Experten erkennen nicht nur Schwachstellen, sondern vermitteln auch zu erfahrenen Handwerkern, die den Einbau von Sicherheitstechnik bis hin zur Alarmanlage übernehmen können.

Die Hausratversicherung wird von vielen als "Kann"-Versicherung und nicht als "Muss"-Versicherung wie zum Beispiel die Haftpflichtversicherung wahrgenommen. Im Falle eines Einbruchs ist sie aber die maßgebliche Versicherung, die Schäden ersetzen kann. Ist der passende Tarif abgeschlossen, empfiehlt es sich, besonders wertvolle Gegenstände zu fotografieren und wenn möglich Kaufbelege zur Hand zu haben. Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er die entwendeten Sachen tatsächlich besessen hat.

Bei außergewöhnlichem Schmuck (zum Beispiel bei Familienerbstücken) helfen aussagekräftige Fotos der Polizei darüber hinaus bei der Fahndung. Natürlich entbindet eine Versicherung nicht von der Sorgfaltspflicht.  
Zum Beispiel zahlt die Versicherung bei einem Einstieg durch ein gekipptes Fenster nur, wenn im Versicherungsvertrag auch Leistungen im Falle von grober Fahrlässigkeit vereinbart wurden. 

Übrigens: Wenig ratsam ist es, den Wert des eigenen Hausstandes absichtlich klein zu schätzen. Wenn im Vertrag kein "Unterversicherungsverzicht" vereinbart ist, kann die Versicherung den Schadenersatz gegebenenfalls kürzen, wenn sich herausstellt, dass die Einrichtung mehr wert als angegeben ist. Das ist bitter, denn Hausratversicherungen ersetzen entwendete Gegenstände in der Regel zum Wiederanschaffungswert (aktueller Neupreis, auch wenn der Gegenstand z.B. gebraucht erworben wurde) und nicht zum Zeitwert.