„Laubrente?“

Oktober 19, 2022 5:47

Die ersten Kastanien sind bereits von den Bäumen gefallen und glänzen in der Sonne. Jetzt dauert es nicht mehr lange, bis die Bäume in bunten Farben leuchten und ihr Laub werfen. Gerade nach den ersten kalten Nächten wird es in großen Mengen zu Boden fallen. Dann wird es für viele Gartenbesitzer*innen sportlich, denn die Blätter wollen geharkt und entsorgt werden. 

Doch wer ist dafür zuständig? Irrtümlich wird davon ausgegangen, dass diejenige Person das Laub entfernen muss, der die Pflanze gehört. Tatsächlich sind aber die Grundstückseigentümer*innen für das Laub auf dem eigenen Grundstück zuständig. Dies beruht auf dem Grundsatz der Verkehrssicherungspflicht. Idealerweise klärt man diese Situation bereits im Vorwege mit Nachbarn und Nachbarinnen ab, damit es gar nicht erst zu Streitigkeiten kommen kann. Sollte sich die Laubbelastung durch den Baum eines Nachbargrundstücks über dem normalen Maß befinden, kommt die sogenannte „Laubrente“ ins Gespräch. Hierbei zahlt der/die Besitzer/-in der betroffenen Bäume dem/der Empfänger/-in des übermäßig vielen Laubs eine jährliche Entschädigung. Ab wann die Belastung an Laub übermäßig viel ist, liegt im Ermessensspielraum des Gerichts. Richter*innen berücksichtigen hierbei diverse Aspekte wie z. B. die Grundstücksgröße. Das Zurückwerfen des Laubs über die Grundstücksgrenze sowie das Verstreuen im Wald ist übrigens nicht erlaubt und sogar strafbar. Wer keinen Platz auf dem eigenen Grundstück findet, sollte die Grünabfälle zum Wertstoffhof bringen. In die Restmülltonne dürfen die Grünabfälle nämlich auch nicht.

Ihr Jörg J. Schröder