Kaufneben- und Folgekosten?

Dezember 6, 2016 5:47

Kaufneben- und Folgekosten? 

Das Haus ist gefunden, der Kaufpreis verhandelt und der Kaufvertrag in Vorbereitung. Spätestens jetzt sollte überprüft werden, welche Kosten zusätzlich zu dem Kaufpreis noch anfallen, damit diese bei der Gesamtfinanzierung mit einkalkuliert werden.

Wer eine Baufinanzierung auf die Beine stellen will, muss viel rechnen. Reicht das Einkommen, um den Kredit zu tilgen, Zinsen zu bezahlen und vielleicht sogar noch Umbau oder Renovierung in Angriff zu nehmen?

Zu den Erwerberkosten, die häufig bei den Berechnungen vergessen werden, zählen zum Beispiel die Kosten für den Notar, denn jeder Immobilienkauf muss notariell beurkundet werden und ein Notartermin ist somit unvermeidbar. Der Notar entwirft den Kaufvertrag und ist für die korrekte Abwicklung verantwortlich. Falls die Immobilie mit Hilfe einer Bank finanziert wird, verlangt das Kreditinstitut meist eine Grundschuld. Der Notar veranlasst, dass diese ins Grundbuch eingetragen wird. Für diese Notardienste müssen Immobilienkäufer mit Kosten in Höhe von etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises rechnen. Bei einer Immobilie mit einem Preis von 200 000 Euro sind das immerhin 3000 Euro.

Seit 2006 bestimmen die Bundesländer selbst, wie hoch die Grunderwerbsteuer in ihrem Land angesetzt wird. In Niedersachsen beträgt sie zur Zeit 5 % des Kaufpreises, abzüglich Inventar wie Einbauschränken oder Küchenmöbeln. Ohne eine Zahlungsbestätigung dieser Steuer vom Finanzamt wird es keine Eintragung im Grundbuch geben.

Sollte ein Makler den Kauf vermittelt haben, ist seine Provision, die mit Abschluss des Kaufvertrages verdient und fällig ist, bei der Finanzierung mit zu kalkulieren.  Nicht zu unterschätzen sind zudem die Kosten für den Umzug. Beim Kauf eines Altbaus können Sanierungskosten anfallen. Das Ausmaß und die Höhe der Reparaturen sollten unbedingt vor dem Kauf ermittelt werden. Bei einem Neubau können Pflasterarbeiten und die Gartenbepflanzung schnell ins Geld gehen, wenn Sie vorab nicht realistisch berechnet wurden.

 

Auch Straßenreinigung, Müllentsorgung und Entwässerung müssen bezahlt werden. Wer sich einen Überblick über die regelmäßig anfallenden Kosten verschaffen möchte, sollte in die Betriebskostenverordnung schauen. Unter Paragraph 2 gibt es eine relativ umfassende Aufstellung. Eigenheimbesitzer kommen dafür selbst auf, Vermieter dagegen können einen Teil der Nebenkosten auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

Über die Nebenkosten hinaus hat der Wohnungseigentümer noch weitere monatliche Kosten zu tragen. In einer kleineren Eigentümergemeinschaft gibt es die Möglichkeit, selbst einen der Eigentümer zum Verwalter zu bestimmen. Größere Eigentümergemeinschaften bestellen in der Regel einen externen Verwalter, der sich zum Beispiel um die Heizkostenabrechnung und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus oder Liftanlage kümmert. Dafür fällt je nach Wohnungsgröße monatlich sogenanntes Haus- oder Wohngeld an.

 

Zusätzlich müssen Haus- und Wohnungsbesitzer jährlich Grundsteuer entrichten. Diese wird nach einem komplizierten Rechenverfahren ermittelt und die Höhe sollte vorab bei der zuständigen Gemeinde erfragt werden.

Außerdem sollte der Eigentümer auch für Schadensfälle finanziell vorsorgen und einige Versicherungen abschließen. Unverzichtbar sind eine Wohngebäudeversicherung, Elementarschaden-Police und Privathaftpflicht für Eigenheimbesitzer bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei vermieteten Objekten. Darüber hinaus sollten Eigentümer, die ihre Immobilie noch abbezahlen, über eine Restschuld- oder Risikolebensversicherung nachdenken. Auch eine Hausratversicherung kann unter Umständen sinnvoll sein.

Über die Jahre kommen zudem Kosten für Instandhaltung, Modernisierungen und Reparaturen auf den Besitzer zu. Wer vermietet, kann unter Einhaltung bestimmter Auflagen und Fristen die Kosten für eine Modernisierung durch eine Mieterhöhung auf die Mieter umlegen. Auf jeden Fall sollten Eigentümer Rücklagen für Reparaturen bilden.