Immobilienerbschaft?

Dezember 6, 2015 4:39

Auch wenn die Trauer noch stark lähmt, müssen Erben nach einem Todesfall viele Entscheidungen treffen. Einige fallen leicht und andere fordern viel Kraft. Was ist z.B. wenn eine Immobilie vererbt wird? Grundsätzlich denkt man in diesem Fall positiv.  Was ist jedoch, wenn das Haus unterm Strich eine finanzielle Belastung ist? Wie gehe ich vor und was ist zu beachten?

Eine Herausforderung im Erbfall ist die Tatsache, dass die Erben laut Erbrecht innerhalb von 6 Wochen entscheiden müssen, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Eine Auswahl welche Nachlassgegenstände behalten oder ausgeschlagen werden sollen ist nicht möglich. Die Entscheidung gilt immer für das gesamte Erbe. Darum sollte vor der Entscheidung das gesamte Erbe geprüft werden.

Bei einem geerbten Haus sollte zunächst das Grundbuchamt aufgesucht werden, um einen aktuellen Grundbuchauszug anzufordern. Aus diesem geht hervor, ob das Haus mit einer Grundschuld belastet ist. Die Höhe der tatsächlichen Schulden kann bei den Finanzinstituten mit denen der Erblasser zusammengearbeitet hat erfragt werden. Je nach Höhe dieser Summe kann eine unverbindliche Marktwertermittlung durch einen erfahrenen Immobilienmakler ein wichtiger Anhaltspunkt zur Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Lage sein und bei der Entscheidungsfindung zur Annahme, bzw. dem Ausschlagen des Erbes unerlässlich sein.

Auch eine steuerliche Beratung (Erbschaftssteuer etc.) ist zu empfehlen, damit die Immobilie nicht zur finanziellen Belastung wird. Wenn das geerbte Haus eher sanierungsbedürftig ist, kann sogar die Beratung durch einen Immobiliensachverständigen sinnvoll sein,  der den Sanierungsbedarf schätzt.

Übrigens: Die Prüfung muss vor der Beantragung des Erbscheines abgeschlossen und die Entscheidung getroffen sein, denn mit der  Beantragung gilt das Erbe automatisch als angenommen!

Wenn es sich bei den Erben um eine Erbengemeinschaft handelt ist ebenfalls einiges zu bedenken. Was ist das Erbe wert? Was soll mit dem Haus passieren? Möchte ein Mitglied der Erbengemeinschaft die Immobilie übernehmen und die Miterben auszahlen? Im Idealfall findet sich eine einvernehmliche finanzielle Lösung. Bevor es jedoch zu Unstimmigkeiten z.B. über den Wert oder die weitere Nutzung einer Immobilie kommt, kann die Beratung eines Immobilienmaklers sehr hilfreich sein. Dieser kann nämlich nicht nur den Marktwert feststellen sondern auch bezüglich eines Weiteverkaufes, einer Aufteilung z.B. in Wohneigentum, Abtrennung eines Bauplatz oder weiterer Verkaufs- und Nutzungsmöglichkeiten  beraten.

Nicht zu vernachlässigen ist die Tatsache, dass die Trauer um einen Menschen Zeit braucht und die emotionale Belastbarkeit in dem ersten „Trauerjahr“ sehr eingeschränkt sein kann. Damit es durch diesen „Ausnahmezustand“ der Erben nicht zu Fehlentscheidungen und womöglich späteren Unstimmigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft kommt, kann die Unterstützung und Beratung von neutralen und objektiv handelnden Fachleuten sehr hilfreich und empfehlenswert sein.