Gewerbemietvertrag?

Dezember 6, 2012 7:25

Der Gestaltungsspielraum beim Gewerbemietvertrag ist im Vergleich zum Wohnraummietvertrag wesentlich größer.

Der Gewerberaummieter ist gesetzlich sehr viel weniger geschützt. Weder Kündigungs- und Bestandsvorschriften noch Regelungen der Miethöhe, Räumungsschutz und Sozialklausel kommen zu Anwendung. Alle wichtigen Punkte können in einem Gewerbemietvertrag, ohne gesetzliche Beschränkungen, geregelt werden.
Aus diesem Grund ist größte Sorgfalt bei der Gestaltung erforderlich und fachkundige Beratung empfehlenswert. Da jeder Vertrag sehr individuell ausformuliert werden muss, können in der Regel gar keine Vertragsvorlagen zum Einsatz kommen.

Mit welchem Inhalt kommt ein Mietvertrag zustande?
Das ist schon dann der Fall, wenn sich die beiden Vertragsparteien über Mietobjekt, -zweck, -zeit und -zins geeinigt haben.
Weitere nützliche inhaltliche Vertragsbestandteile sind u.a.: Kündigungsfrist, Mietanpassung, Schutz vor Konkurrenz, Mängel in der Mietsache sowie Instandhaltung und Instandsetzung des Objekts Außenwerbung, Optionen auf Vertragsverlängerung, Betriebskostenvorauszahlung, Kaution, Genehmigungen etc.