Efeu?
Juni 6, 2020 4:15Grundsätzlich dürfen Mieter ihren Balkon oder ihre Terrasse nach eigenem Geschmack herrichten und auch bepflanzen. Dieses Recht gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung.
Das Pflanzen von rankenden Pflanzen wie z.B. Efeu kann der Vermieter jedoch verbieten. Solche Pflanzen können durch ihren Wuchs, wenn sie an der Fassade wuchern, das Mauerwerk zerstören. Das muss der Vermieter nicht hinnehmen.
Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Mieter aus diesem Grund den Vermieter vorab um Zustimmung bitten oder genau darauf achten, dass die Gewächse keinen Gebäudekontakt haben. Ansonsten ist es noch wichtig, dass alle Pflanzgefäße wie z.B. Blumenkästen, Töpfe und Blumenampeln vom Mieter so angebracht und gesichert werden, dass diese auch bei Wind und Wetter standfest sind und nicht durch die Gegend fliegen. Wenn dies nicht beachtet wird besteht die Gefahr, dass Passanten und Hausbewohner verletzt werden oder das Gebäude beschädigt wird.