Die erste Wohnung?
Oktober 4, 2021 10:29Im Durchschnitt ziehen die Deutschen im Alter von 24-25 in ihre ersten eigenen vier Wände. Für viele ist das der erste große Schritt in die Eigenständigkeit, getrennt vom Elternhaus. Die meisten ziehen für den Anfang in eine WG oder mit ihrem Partner zusammen. Einige wagen aber auch den Schritt und ziehen direkt alleine in eine Wohnung. Bei allen Varianten muss vorab aber auch im Nachhinein einiges organisiert und beachtet werden.
Wer den Entschluss gefasst hat, das eigene Elternhaus zu verlassen, um das erste Mal auf eigenen Beinen zu stehen, sollte vorab vieles abklären. Zu Beginn ist es meist sinnvoll, eine Kostenaufstellung zu erstellen. Welche Kosten kommen auf mich zu? Kann ich mir eine eigene Wohnung leisten? Welche Möbel sind für den Anfang essenziell und auf was kann ich noch verzichten? Hier ist zu beachten, dass auch vermeintlich kleine Kostenfaktoren betrachtet werden sollten. Das Geschirr, Reinigungsmittel und Staubsauger etc. sind kostentechnisch nicht zu unterschätzen, auch wenn man sie zunächst nicht auf dem Zettel hat. Neben den Einrichtungsgegenständen kommt auch eine Kaution und die erste Miete, die in den meisten Fällen vor Mietbeginn zu leisten ist. Die Kaution beträgt in der Regel das Dreifache der Nettokaltmiete. Bei einer Wohngemeinschaft oder beim Zusammenziehen mit dem Partner reduzieren sich die Kosten des Einzelnen natürlich entsprechend.
Wenn die Kostenfaktoren ausführlich betrachtet wurden, kann sich die Person, die Wohngemeinschaft oder das Paar anhand dieser Kalkulation auf die Suche nach einer Wohnung machen. Es ist vom Vorteil, bereits alle erforderlichen Unterlagen parat zu haben. Die meisten Vermieter wünschen: eine aktuelle Schufa-Auskunft, die letzten drei Gehaltsnachweise, Personalausweis(-e) und den ausgefüllten Selbstauskunftsbogen. Es kann möglich sein, dass die Vermieter als zusätzliche Sicherheit noch ein Elternteil als Bürgen/ Vertragspartner in den Mietvertrag aufnehmen möchten. Am besten klärt man diese Möglichkeit bereits im Vorwege mit den Eltern ab. Wenn Vermieter und Mieter sich einig geworden sind, kann der Mietvertrag unterschrieben werden.
Nachdem der Mietvertrag unterschrieben ist, sollte alles Weitere organisiert werden. Vor Übergabe der Wohnung sollten der Mieter/ die Wohngemeinschaft unbedingt, zum Beispiel mithilfe eines Versicherungsmaklers, abklären, welche Versicherungen Sie abschließen müssen und auch wollen, wie z. B. eine Hausratversicherung. Ebenso sollte sich die WG oder das zusammenziehende Paar Gedanken über eine Haushaltskasse machen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, ein separates Konto für gemeinsame Kosten anzulegen. Auch der Umzug sollte rechtzeitig geplant werden. Am besten werden im Vorwege reichlich Helfer organisiert oder ein Umzugsunternehmen beauftragt. Hier empfiehlt es sich, vorher ein entsprechendes Angebot einzuholen, damit auch diese Kosten kalkuliert werden können. Die Beantragung von Internet und Telefon für die Wohnung kann bereits vor Übergabe erfolgen, denn meist sind die Wartezeiten hier etwas länger.
Wenn die Wohnung nun endlich bezogen wurde, fehlen nur noch Kleinigkeiten, damit das neue Zuhause in Ruhe genossen werden kann. Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Umzug/ Mietbeginn, muss sich der Mieter am neuen Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde/ Samtgemeinde oder Stadt anmelden. Für die Ummeldung fallen innerhalb der o. g. Frist keine Gebühren an. Bei der Ummeldung muss jedoch eine ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter vorgelegt werden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Anmeldung beim gewünschten Versorger von Strom und ggf. auch Gas und Wasser. Hintergrund: Die Zählerstände werden bei der Wohnungsübergabe vom Vermieter aufgenommen, an die Versorger weitergegeben und der neue Verbraucher wird i. d. R. automatisch beim Grundversorger in den Tarif der Grundversorgung eingestuft. Das sind aber nicht unbedingt die wirtschaftlichsten Tarife. Durch einen Anbieter und/oder Tarifwechsel kann häufig Geld gespart werden. Bei all den Formalitäten sollte übrigens nicht vergessen werden, sich bei den Nachbarn im Haus vorzustellen, denn ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft ist eine wichtige Grundlage zum Wohlfühlen im neuen Zuhause.
Herzlichst,
Ihr Jörg J. Schröder