Das neue KfW-Förderprogramm seit März 2023?
April 20, 2023 11:08Haben Sie schon von dem neuen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ gehört? Die Neubauförderung bringt neue Vorgaben für energieeffizienteres Bauen mit sich. Verschärfte Energiestandards ziehen höhere Kosten mit sich, jedoch können hier langfristig die Nebenkosten gesenkt werden. Wie genau sehen die neuen Vorgaben aus?
Das neue Förderprogramm ersetzt die bis Ende Februar abrufbare Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) „Effizienzhaus 40 NH“.
Das neue Förderprogramm wurde in zwei Teile gegliedert. Das erste Programm ist für klimafreundliche Wohngebäude, die den EH 40 Standard einhalten müssen. Dieser Standard besagt, dass der Energieverbrauch einer Wohnung maximal 40% im Vergleich zu einer Referenzimmobilie betragen darf. Um diesen Standard zu erfüllen, sind bauliche und anlagentechnische Maßnahmen sowie die Einbindung erneuerbarer Energien erforderlich. Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro mit vergünstigten Zinsen beantragt werden.
Das Förderprogramm steht grundsätzlich für den Bau oder Erwerb von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Verfügung.
Das zweite Programm ist für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Zertifizierung. QNG steht für „Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen“. Hier müssen dieselben Anforderungen wie im ersten Programm erfüllt werden, zusätzlich muss jedoch eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel vorliegen. Die Kriterien für das Qualitätssiegel beziehen sich auf die Umweltfreundlichkeit der Baustoffe, die Wärmedämmung, die Dichte der Fenster und Türen, die luftdichte Gebäudehülle und den Einsatz regenerativer Energien. Hier können bis zu 150.000 Euro beantragt werden.
Noch eine Information, die für Sie interessant sein könnte: Ab Juni 2023 gibt es eine Wohnungsbauförderung für Familien als Nachfolge des Baukindergeldes. Statt eines Zuschusses gibt es zinsvergünstigte Kredite. Das Ziel des Förderprogramms ist es, Wohneigentum auch für Familien mit kleinen Einkommen finanzierbar zu machen. Familien mit einem Kind können die Förderung erhalten, wenn ihr Jahreseinkommen maximal 60.000 Euro beträgt. Für jedes weitere Kind steigt diese Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Der maximale Kreditbetrag zur Baufinanzierung liegt bei 240.000 Euro.