Bestellerprinzip?
Dezember 6, 2018 6:33
Wichtig: Das Bestellerprinzip soll ausschließlich für Vermietungen gelten!
Wird eine Immobilie verkauft, kann nach wie vor frei bestimmt werden, wer den Makler bezahlen muss.
Das geplante Bestellerprinzip sieht vor, dass derjenige den Maklern zur Vermittlung von Mietverträgen von Wohnraum bezahlt, der ihn beauftragt hat. Noch ist das Gesetz aber nicht in Kraft getreten.
Erst wenn Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterschrieben hat, kann es auch in Kraft treten. Die finale Abstimmung im Bundesrat soll voraussichtlich am 27. März 2015 stattfinden. Laut Bundesjusitzministerium könnte das Gesetz dann am 1. Juni 2015 in Kraft treten.
Aktuell dürfen Immobilienmakler also wie gehabt die Provision vom Mieter verlangen. Tritt das Bestellerprinzip so in Kraft wie im Gesetzentwurf vorgesehen, muss derjenige den Immobilienmakler zahlen, der ihn auch bestellt hat. Für einen Mieter würde das in Zukunft bedeuten: Nur wenn er den Makler explizit aufgefordert hat, für ihn eine Wohnung zu suchen, dieser ihm eine vermittelt hat und er mietet diese Wohnung auch, zahlt er Provision. Umgekehrt gilt: Beauftragt der Vermieter den Makler, zahlt der Mieter keine Provision, sondern der Wohnungseigentümer.
Übrigens: Auch bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien bleibt alles wie bisher! Es gilt die mit dem Eigentümer vereinbarte Regelung zur Zahlung der Vermittlungsgebühr.
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hat angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzureichen, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Grund: Das Bestellerprinzip, wie es im Gesetzentwurf festgeschrieben ist, sei nicht marktwirtschaftlich. Der Wortlaut des Gesetzentwurfs regelt nämlich die Konstellation, dass mehrere Mietinteressenten mit vergleichbaren Suchaufträgen an den Makler herantreten, nicht. Dies könnte dazu führen, dass der Makler zwar eine Immobilie vermittelt, aber trotzdem keinen Anspruch auf eine Provision hat. Wird die Verfassungsbeschwerde angenommen, kann es laut IVD bis zu einem Jahr dauern, bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt. Bis dahin gilt das Gesetz dann in der Form, in der es beschlossen wurde.