Balkongrillparty?
Dezember 6, 2015 6:07Balkongrillparty?
Im Sommer freuen sich viele Menschen, ihren Balkon endlich ausgiebig nutzen zu können – auch zum Grillen. Doch nicht immer ist der Vermieter damit einverstanden. Und auch Nachbarn sind wenig begeistert, wenn Qualm und Grillgeruch in ihre Wohnung dringt.
Es gibt zwar kein Gesetz, dass Mietern das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verbietet – aber auch kein festgeschriebenes Recht darauf. Das führt dazu, dass Vermieter das Grillen auf dem Balkon im Mietvertrag verbieten oder einschränken können – beispielsweise indem sie festlegen, dass kein Holzkohlegrill verwendet werden darf. Wer sich daran als Mieter nicht hält, riskiert eine Abmahnung und, wenn er sich über das Grillverbot weiterhin hinwegsetzt, sogar die Kündigung. Das Landgericht Essen entschied bereits im Jahr 2002, dass in einem solchen Fall sogar eine fristlose Kündigung gestattet ist, weil der Mieter sich vertragswidrig verhält (Az.: 10 S 438/01).
Wer ein solches Grillverbot im Mietvertrag stehen hat, sollte sich also auch tunlichst daran halten – das Gleiche gilt übrigens für das Grillen auf einer angemieteten Terrasse oder im mitgemieteten Garten.
Neben etwaigen Regelungen im Mietvertrag gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Selbst, wenn das Grillen auf dem Balkon nicht im Mietvertrag verboten ist, müssen Mieter darauf achten, ihre Nachbarn so wenig wie möglich zu stören. Dringt etwa über ein offenes Fenster starker, dichter Qualm in die Wohnung des Nachbarn, fühlen sich diese zu Recht gestört. Wer seine Nachbarn einräuchert, verstößt unter Umständen sogar gegen das Immissionsschutzgesetz und muss eventuell mit einer Geldbuße rechnen – die Unabhängig davon, ob der Grill nun stark qualmt oder nicht, müssen Mieter natürlich die gesetzliche Nachtruhe einhalten. Diese kann im Prinzip von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sein, dauert aber im Allgemeinen von 22 bis 6 Uhr morgens. In dieser Zeit sollten sich Partygesellschaften auf dem Balkon nur noch im gedämpften Flüsterton unterhalten.
Der größte Störfaktor beim Grillen auf dem Balkon ist ohne Zweifel der Qualm. Ein paar Tipps helfen jedoch dabei, diesen gar nicht erst entstehen zu lassen und trotzdem leckeres Fleisch und Gemüse frisch vom Rost genießen zu können.
Elektrogrill verwenden.
Für die stärkste Rauchentwicklung sorgt zweifellos der Holzkohlegrill. Alternativen sind der Gas- oder noch besser, der Elektrogrill. Durch die Wahl des richtigen Grills lässt sich der Qualm schon so deutlich einschränken.
Grill nach der Benutzung ordentlich reinigen.
Egal wie sauber ein Grillmeister arbeitet: etwas Schmutz landet immer auf dem Rost. Dieser sollte daher nach jeder Benutzung gereinigt werden. Alte Essensreste auf dem Rost verbrennen sonst und qualmen dabei.
Nicht mit der Gabel ins Fleisch stechen.
Wenn Fett oder Fleischsaft auf die Glut tropft, bedeutet das nicht nur mehr Qualm, sondern ist auch gesundheitsschädlich. Dabei entsteht nämlich Benzypren – eine der Hauptursachen für Magenkrebs. Um das Grillgut zu wenden, sollte daher immer eine Grillzange verwendet werden. So bleibt Fleisch übrigens auch schön saftig.
Mariniertes Fleisch vor dem Grillen abtupfen.
Das Fett muss aber nicht zwangsläufig aus dem Fleisch kommen. Auch viele Marinaden basieren auf Öl, das in die Glut tropfen kann. Wer das Fleisch abtupft, bevor es auf den Grill wandert, kann das Risiko zumindest minimieren.
Aluschalen verwenden.
Die sicherste Methode, um zu verhindern, dass etwas vom Fleisch in die Glut tropft, ist es, Aluschalen zu verwenden. Darin sammelt sich Fett und ablaufende Marinade. Die Flüssigkeit kann im Nachhinein problemlos abgegossen werden. Wer sie nicht wegschütten möchte, kann sie auch als Würze verwenden – beispielsweise für einen herzhaften Kartoffelsalat.
Auf gute Luftzufuhr achten.
Glut ist nichts anderes als eine Verbrennung ohne sichtbare Flamme. Eine solche Verbrennung braucht immer ausreichend Sauerstoff. An den Grill sollte also immer genug Luft kommen – dann qualmt der Grill auch weniger und der vorhandene Rauch kann gleichmäßig nach oben abziehen.